Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Artikel 1. Begriffsbestimmung

1.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (Geschäftsbedingungen) bedeutet:

NAF: der Lieferant als privates Unternehmen mit beschränkter Haftung als De Nederlandse Ampullenfabriek b.v., gegründet und niedergelassen in Marialaan 108, NL 6541 RP, Nijmegen, sowie deren nach dem allgemeinen und besonderen Recht folgenden rechtmäßigen Nachfolgern.

Kunde: jede persönliche oder juristische Person an die NAF Produkte und/oder Dienstleistungen liefert oder mit denen NAF Geschäfte macht oder mit welchen NAF in Beziehungen oder Verhandlungen über eine Vereinbarung steht.

Vereinbarung: jede realisierte Vereinbarung zwischen NAF und Kunden, jede Modifikation oder jeder Zusatz zu einer Vereinbarung sowie rechtmäßige Aktionen als Vorbereitung und Realisation zu einer Vereinbarung.

Produkte: jede Übersetzung von Dokumenten, Zeichnungen, Testmaterial und alle weiteren Ergebnisse der Dienstleistungen von NAF die Bestandteil einer Vereinbarung sind.

Dienstleistungen: Alle Arten von Leistungen (Bereitstellung von Leistungen, Annahme der Arbeit, Ausleihen von Mitarbeitern, etc.), die NAF für oder im Interesse des Kunden bereitstellt.

Auftrag: jeglicher Art von Auftrag des Kunden.

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Artikel 2. Anwendungsbereich
2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Bestellungen und Vereinbarungen für Dienstleistungen und Geschäfte die NAF Kunden anbietet. Abweichungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig wenn diese schriftlich vereinbart sind.

2.2 Für den Fall, dass NAF Produkte eines Dritten zur Verwendung bei Kunden einsetzt, sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten ebenso gültig.

2.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden werden durch NAF nicht anerkannt.

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Artikel 3. Angebote, Entwürfe für Vereinbarungen, Aufträge, Spezifikationen und Produkt- und Dienstleistungshinweise.
3.1 Angebote von NAF sind grundsätzlich unverbindlich.

3.2 Eine Vereinbarung kommt nur zu Stande, wenn NAF die schriftliche Bestellung des Kunden annimmt und bedingungslos akzeptiert. Sollte NAF auf Anfrage des Kunden Ware oder Dienstleistungen liefern, bevor eine vollständige Vereinbarung geschlossen wurde, hat der Kunde NAF, in Bezug auf Preis, Zahlungsbedingungen etc., die Artikel 5 und 6, zu den zum Zeitpunkt der Arbeiten gültigen Tarifen zu vergüten. Für den Fall, dass der Kunde – im Unterschied zum ersten Satz dieses Artikels – ein verbindliches Angebot mit untergeordneten Ergänzungen von NAF akzeptiert, so sind diese untergeordneten Ergänzungen nicht
Bestandteil dieser Vereinbarung. Es finden die ähnlichen Bedingungen des NAF Angebotes Anwendung. 

3.3 Alle Angaben von NAF zu Mengen, Abmessungen, Gewichte und andere Angaben werden mit größter Sorgfalt vorgenommen. NAF kann jedoch nicht garantieren, dass es keinen Defekt gibt. Abhängig von der Bestellmenge, dem Schwierigkeitslevel des Produktes und den zugehörigen (speziellen) Bestandteilen ist eine Mehr- oder Minderlieferung je Produkt von 5, 10 oder 25% ist möglich. Dies gilt ebenso für speziell für den Kunden bedruckte Standardprodukte, ebenso wie für (in Mengen gefertigte) Handelswaren. Im Falle bedruckter Produkte wird dem Kunden ein vergrößerter Text zur Freigabe vor Begin der Produktion gesendet.
Gezeichnete Modelle sind lediglich Beispiele der betreffenden Produkte und/oder Dienstleistungen. Wenn ein Kunde zeigt, dass sich das gelieferte Produkt und/oder die Dienstleistung der Spezifikation von NAF oder den Modellen nicht entspricht, hat der Kunde das Recht, die Vereinbarung zu lösen soweit dies tatsächlich notwendig ist.

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Artikel 4. Veränderungen und Ergänzungen

4.1 Jede Änderung oder Ergänzung zu einer Vereinbarung und/oder Konditionen bedarf der Schriftform.

4.2 Sollte eine Änderung und/oder Ergänzung in Bezug auf Satz 1 vereinbart sein, gilt diese Änderung und/oder Ergänzung ausschließlich für
diese Vereinbarung.

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Artikel 5. Preise

5.1 Alle Preisangaben von NAF sind in EURO und ohne Verkaufssteuern, außer es wird ausdrücklich ausgewiesen. Dem Kunden werden die Kosten für spezielle Ausführung der Verpackung und Versand (einschl. Versand zu unterschiedlichen Adressen) separat berechnet, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Dasselbe gilt für Kosten des Im- und Export, der Verbrauchssteuern, Reise- und Unterbringungskosten in Verbindung verlängerter Dienstleistungskosten, genauso wie für andere Steuern für verlängerte Dienstleistungen.

5.2 Für Lieferungen innerhalb der Niederlande, die einen Bestellwert weniger als 500,00 € haben, wird dem Kunde ein Zuschlag von 45,00 € für Mindermengen und Verpackung verrechnet. Bei Lieferungen auf Abruf finden die vereinbarten Preise der Auftragsbestätigung über die komplette Lieferung und den Zeitraum Anwendung. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise basieren auf der Vereinbarung zwischen NAF und dem Kunden. 

5.3 Jede Änderung oder Umstand der Auswirkung auf die Preise hat und Mehrkosten für NAF, wie im Satz 1 erwähnt, verursacht, wie z. B. Einkaufspreise, Wechselkurse, Im- und Exportbestimmungen und andere Kosten, verursacht durch den Im- und Export, Versicherungskosten, Transportkosten und andere Kosten oder Steuern, können von NAF dem Kunden berechnet werden, auch wenn diese durch das Angebot vorhersehbar waren. NAF ist berechtigt für die vorgenannten
Fälle, in Bezug auf die gültigen juristischen Bestimmungen, die Preise zu ändern, auch für den Fall, und soweit diese Änderung einen casu quo Effekt hat, für die Realisation der Vereinbarung. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, nach Zustimmung von NAF und in Beachtung der zerstörerischen Kraft, wie beschrieben in Artikel 6:235 BW, vom Vertrag zurückzutreten. 

5.4 Der Kunde übernimmt für NAF alle Kosten und Verluste resultierend aus folgenden Fakten: Der Kunde ist nicht registriert für Verkaufssteuern oder ähnliche für EUMitgliedsstaatenrelevante Steuern und/oder der Kunde gibt falsche oder nicht rechtzeitig Informationen zu NAF zu Verkaufssteuern oder ähnliche für EU- Mitgliedsstaaten relevante Steuern.

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Artikel 6. Zahlungsbedingungen
6.1 Im Falle von gelieferten Produkten, hat der Kunden die tatsächlich gelieferte Menge, angegeben in der Rechnung, bei Lieferung an NAF zu zahlen, auch wenn etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle von Dienstleistungen hat der Kunde den in der Rechnung angegebenen Wert für die Leistung 30 Tage nach Rechnungsdatum an NAF zu zahlen. Alle Zahlungen sind zu leisten an das von NAF angegebene Büro oder Bankkonto. Im Falle der Zahlung an ein Büro von NAF ist die in bar oder bankbestätigtem Scheck zu leisten, auch wenn etwas anderes vereinbart wurde.

6.2 Mögliche Einsprüche gegen Rechnungen, Spezifikationen und Preise müssen innerhalb 8 Tagen schriftlich an NAF gerichtet werden. Sollte dies auch Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht in dieser Zeit möglich sein, dann informiert der Kunde NAF so schnell als möglich. 6.3 Alle dem Kunden berechneten Beträge sind ohne Abzug oder Nachlaß zu zahlen. Sollte ein Nachlaß vereinbart worden sein, wird dieser auf der Rechnung abgezogen.
6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt die Forderung mit Forderungen des Kunden an NAF zu verrechnen, außer eine richterliche oder schiedsrichterliche Entscheidung erlaubt dies.

6.5 Der Kunde ist nicht berechtigt seine Verpflichtungen aufzuschieben es sei denn er legt innerhalb 30 Tagen die Beanstandung gemäß Artikel 20.4 durch einen qualifizierten Experten vor.

6.6 Sollten Zweifel von NAF an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen, und/oder sollte der Kunde wiederholt nicht pünktlich oder richtig bezahlen und wird von NAF erinnert, ist NAF berechtigt, vor weiterer Vorlage als auch gültigen Vereinbarungen vom Kunden Vorkasse des Verkaufspreises und/oder Ausgleich des Betrages vor Durchführung einer Dienstleistung zu fordern oder es besteht die absolute Gewissheit, dass die vergleichbar mit der Summe die NAF vertragsgemäß vom Kunden erwartet, die Zahlung in bar bei Lieferung oder mit den Konditionen eines unwiderruflichen Dokumentenakkreditivs (bestätigt bei einer erstklassigen Bank mit den Bedingungen zahlbar gegen Versanddokumente oder gegen Lieferung) erfolgt.

6.7 Bei vereinbarten Zahlungsbedingungen, durch ein Dokumentenakkreditiv und/oder Bankgarantie, übernimmt der Kunde die Gewähr, dass die Zahlungen durch eine erstklassige Bank geleistet werden.

6.8 Sollte der Kunde die Zahlungen verspätet leisten, werden Verzugszinsen über den nicht geleisteten Betrag fällig. Die Verzugszinsen orientieren sich an den zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültigen Niederländischen Zinssätzen, bestimmt durch die Artikel 6:119a, 6:20 Teil 2 des Zivilgesetzbuches. Jeden Monat wird der Verzugszins neu angepasst. Bei keinen, nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Zahlungen, verfallen dem Kunden zugesagte Preisreduktionen und der Kunde hat die Bruttopreise, unabhängig vom Recht NAF`s zur Kompensation von Zinsen, Kosten und Verlusten zu entrichten.

6.9 Für den Fall dass der Kunde, auch nach Ankündigung mit eingeschriebenem Brief, die Zahlung verschiebt, die fälligen Zinsen nicht gezahlt sind, ist der Kunde dennoch gezwungen NAF sämtliche Rechtskosten inkl. Rechtsberatung innerhalb und außerhalb des Verfahrens zu erstatten. Diese Kosten betragen mindestens 15% der Vertragssumme, zuzüglich der Versäumniszuschläge von mind. € 500, -- ohne Steuern. 6.10 Falls NAF, aus Rücksichtnahme oder sonstigen Gründen, dem Kunde eine Verschiebung zugestanden hat, hat der neue Termin immer einen begrenzenden Charakter.

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Artikel 7. Lieferbedingungen

7.1 Unter dem von NAF angegebenen Liefertermin ist die Zeit zu sehen vom Tag der Bestätigung bis zum Verlassen der Ware bei NAF oder des Schwesterunternehmens Verrerie Soufflee Mécanique S.A. (VSM) in Frankreich – und/oder der Zeitpunkt der Durchführung des Service gemäß
Vereinbarung. Dies ist ebenso gültig wenn Dritte zur Durchführung involviert sind, gemäß den Bestimmungen die Dritten NAF geben. Der Liefertermin
und/oder Ausführungstermin wird von NAF soweit als möglich überwacht. 7.2 Erwähnte Bedingungen bekommen Gültigkeit durch Bestätigung durch
NAF. Für den Fall, dass NAF Spezifikationen gemäß Vereinbarung oder Hilfe des Kunden benötigt, gelten die Bedingungen ab dem Zeitpunkt des
vollständigen Eintreffens bei NAF, jedoch nicht vor dem Datum der Auftragsbestätigung.

7.3 Beim eintreffen einer Bedingung, hat der Kunden nicht das Recht zu kompensieren. Der Kunde hat in keinem Fall das Recht, die Vereinbarung aufzulösen oder zu kündigen, außer der Umstand geht länger als die Vertragslaufzeit. Der Kunde kann in diesem Fall, nach Beweis des Versäumnisses, gemäß den guten Sitten und mit eingeschriebenem Brief das Vertragsverhältnis auflösen, falls dies wirklich notwendig ist.

7.4 NAF hat das Recht Teillieferungen vorzunehmen. Wenn der Kunde Teillieferungen wünscht, werden die Zusatzkosten berechnet. Eine Mehroder
Minderlieferung von 5, 10 oder 25% der vereinbarten Menge durch NAF ist zulässig.

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Artikel 8. Lieferung und Risiko

8.1 Für die Lieferung der Produkte und die Kosten für die Lieferung und den Gefahrübergang finden die gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung aufgeführten jeweils gültigen Incoterms der Internationalen Handelskammer Paris, wie FOB, CIF, CFR, CPT, FCA, FSA, EXW, etc. Anwendung.

8.2 Für den Fall, dass keine der unter 8.1 aufgeführten Bedingungen explizit schriftlich vereinbart wurden erfolgt die Lieferung, der Gefahrübergang und die Verpackung an der Stelle an der die Produkte für den Versand bereitgestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Lieferung der Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden auch wenn diese frei Haus angeliefert werden. NAF teilt dem Kunde so schnell als möglich die vorgesehene Zeit und den Ort mit und der Kunde antwortet so schnell als möglich, jedoch innerhalb 10 Tagen nach Bekanntgabe durch Bestellung.

8.3 Für den Fall, dass die Produkte versandfertig sind und NAF den Kunden informiert hat ist der Kunde verpflichtet gemäß Artikel 8.2 die Bestellung auszulösen. Sollte die nicht der Fall sein, ist NAF berechtigt die Ware auf Risiko und Gefahr des Kunden einzulagern und die Lagerkosten dem Kunden zu berechnen. 

8.4 Der Kunde ist, sobald der Transport angekommen ist, verpflichtet auf dem schnellsten Weg zu entladen. Wenn der Kunde dies nicht erfüllt oder die Anlieferadresse und Anlieferzeiten oder andere relevanten Informationen nicht mitteilt, werden die entstandenen Zusatzkosten an den Kunden berechnet.

8.5 Der Transportweg und die Transportart wird von NAF gewählt. Falls dies nicht der Fall ist, findet Artikel 9.1 und 9.4 keine Anwendung. 8.6 Der Kunde stellt sicher, dass keine Hemmnisse vorhanden sind um die Vereinbarungen mit denen die Liefer- und Installationsbedingungen geregelt sind, erreichbar sind. 

8.7 Sollte der Kunde aus einem nicht gerechtfertigten Grund die Ware nicht abnehmen, ist NAF berechtigt diese auf Risiko und Gefahr des Kunden und
auf dessen Kosten einzulagern oder an einen Dritten weiter zu verkaufen. Die hierdurch entstandenen Aufwendungen und ggf. Mindererlöse, werden
dem Kunden weiterberechnet.

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Artikel 9. Souveränität
9.1 Für den Fall, dass NAF unberechtigt seine Souveränität verliert und deshalb seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht nachkommen
kann, wird die Verpflichtung verschoben bis die Souveränität wieder hergestellt ist.

9.2 Sollte die Souveränität nicht innerhalb 3 Monaten wieder hergestellt sein, haben beide Vertragspartner das Recht, die Vereinbarung zu lösen.
Dies Bedarf der Schriftform.

9.3 Souveränitätsverlust von NAF bedeutet: Krieg, Kriegsrisiko, Mobilmachung, Revolution, Kriegsrecht, Streik oder Ausschluss, Feuer,
Unfall oder Krankheit von Mitarbeitern, Produktionsunterbrechung oder Reduzierung, Mangel an Komponenten und Verpackungsmaterial, Schnee,
Glatteis, Hagel, Sturm, Blitz und andere Unwetter, Einflußnahme durch Importbestimmungen oder Begrenzung durch Regierungen sowie jede
Intervention von.

9.4 Alle Vertragspartner informieren sich gegenseitig umgehend über
möglichen Souveränitätsverlust.

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Artikel 10. Urheberrechte

10.1 NAF erklärt, dass - soweit ihr bekannt – keine Niederländischen Urheberrechte Dritter auf die Waren bestehen. Dennoch kann NAF den Kunden nicht vor möglichen Ansprüchen aus Urheberrechten oder Eigentumsrechten Dritter schützen.

10.2 Für den Fall, dass NAF Produkte herstellt oder ein spezifisches Produkt für den Kunde herstellt das nicht von NAF kreiert wurde, hält der Kunden NAF Schadenfrei bei Ansprüchen aus Urheber- und Eigentumsrechten Dritter.

10.3 Der Kunde verbürgt sich, nicht (auch nicht wenn Dritte es erlauben oder es möglich machen werden) in die Urheberrechte von NAF, ihrer Lieferanten, in Verbindung mit den Produkten, z. B. durch Nachahmung der Produkte, Produktkopie oder Herstellung einzugreifen.

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Artikel 11. Eigentumsrecht

11.1 Das Eigentumsrecht auf die Produkte geht an den Kunden über, nach vollständiger Lieferung durch NAF und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten, nebst Zinsen etc. durch den Kunde sowie Erfüllung aller Vereinbarungen.

11.2 Jede vom Kunden erhaltene Zahlung wird zunächst mit bestehenden Forderungen, die NAF gegenüber dem Kunde hat, verrechnet. Jede vom Kunden erhaltene Zahlung wird des weiteren zuerst mit Forderungen, wie in Art. 6.9 aufgelistet, verrechnet.

11.3 Bevor das Eigentumsrecht nicht an den Kunden übergegangen ist, hat dieser nicht das Recht, die Ware weiterzuverarbeiten, an Dritte zu verleasen oder auszuleihen und/oder für einen Dritten zu belasten. Der Kunde ist nur berechtigt, die von NAF gelieferten Waren zu verkaufen oder an Dritte zu liefern, wenn dies das wesentliche und normale Geschäft des Kunden ist.

11.4 Der Kunde ist verpflichtet, Waren die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, sicher zu lagern und zu kennzeichnen das diese Eigentum von NAF sind. Die Waren sind gegen Risiken wie Feuer, Explosion, Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Der Kunde überträgt in diesem Fall die Rechte aus der Versicherung an NAF. 

11.5 Solange die Waren Eigentum von NAF sind, wird der Kunde im Fall von Verlust, Beschädigung, Diebstahl und/oder anderer Ansprüche (auch auf Teile der Waren) NAF umgehend schriftlich informieren. Weiterhin wird der Kunde auf erste Anforderung durch NAF, NAF informieren, wo sich die Waren, die im Eigentum von NAF sind, befinden. NAF hat das Recht die Waren zurückzurufen. In diesem Fall werden die damit verbundenen Kosten inklusive aller Nebenkosten durch den Kunden getragen.

11.6 Bei Besitzrechtswechsel, vorläufigem Zahlungsaufschub oder Insolvenz/Konkurs, wird der Kunde sofort den Gerichtsvollzieher, den Insolvenzverwalter etc. über die Eigentumsrechte von NAF informieren.

 

Artikel 12. Überprüfung und Ankündigung

12.1 Der Kunde ist verpflichtet die Waren sofort nach Ankunft, oder im Falle der Abholung durch ihn selbst oder durch einen Dritten in seinem Auftrag, zu überprüfen. Diese Überprüfung findet vor Anpassung, Weiterveräußerung zur Feststellung von Mängeln statt. Sollte die rechtzeitige Ankündigung eines Mangels oder Schadens nicht rechtzeitig erfolgen, ist NAF nicht verantwortlich für weitergehende Schäden. Mängel oder Beschädigungen an der Ware durch Material oder
Produktfehler, wie auch Unterschiede in Menge, Gewicht, Zusammensetzung oder Qualität müssen innerhalb von 8Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich an NAF mitgeteilt werden. Mängel die nicht in dieser Zeit festgestellt werden konnten, müssen sofort nach Feststellung, in jedem Fall 14 Kalendertage nach Anlieferung der Waren, an NAF schriftlich mitgeteilt werden. 

12.2 Nach der Feststellung eines Mangels ist der Kunde verpflichtet jegliche Arbeiten an der Ware, wie Anpassungen oder Installationen, ohne Verzögerung einzustellen. 

12.3 Der Kunde hat NAF nach Mangelankündigung Zugang zu den Waren und allen Unterlagen zu gewähren, damit NAF den Mangel untersuchen kann. Der Kunde muss detailliert auf den Mangel hinweisen. Ist die Mängelanzeige unberechtigt, trägt der Kunde alle NAF hierdurch entstandenen Kosten.

12.4 Der Kunde hat kein Recht auf die Waren, wenn NAF nicht die Möglichkeit hatte, die Mängelankündigung zu überprüfen.

12.5 Der Kunde ist nicht berechtigt die Waren ohne schriftliche Zustimmung von NAF zurückzugeben. Die Kosten der Rücksendung und das Risiko und
Gefahr trägt der Kunde.

12.6 Mängel an einem Teil der Waren, die Teil einer Lieferung in mehreren Partien war, gibt dem Kunden das Recht nur diesen Teil der Waren zu
reklamieren.

12.7 Der Kunde ist nicht berechtigt die Ware als mangelbehaftet zu bezeichnen, solang NAF nicht übereinstimmt. 
 
12.8 Für den Fall, dass der Kunde rechtzeitig und korrekt den Mangel angezeigt hat, unabhängig vom Resultat von NAF, beschränkt dies die in 13.1 beschriebenen Pflichten, abhängig der verbleibenden Definitionen des Artiekls 13.

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Artikel 13. Garantie
13.1 Falls rechtzeitig und korrekt ein Mangel gemäß den Definitionen in Artikel 12 ausführlich NAF angezeigt wurde, dass die Waren nicht ordnungsgemäß sind, hat NAF die Wahl, die Waren zu reparieren, zurückzunehmen, gegen neue Ware zu ersetzen oder einen Preisnachlaß anzubieten. In diesem Fall sind sämtliche Garantieansprüche an NAF erloschen und NAF ist nicht weiter verantwortlich für irgendwelche Beschädigungen.

13.2 Falls es sich bei den gelieferten Waren um Produkte handelt die NAF von einem Unterlieferanten bezogen hat, gelten die Garantiebestimmungen des Unterlieferanten. Garantieansprüche muss der Kunde direkt an den Unterlieferanten stellen. NAF wird die entsprechenden Daten bereitstellen. 

13.3 NAF übernimmt keine Gewähr für Empfehlungen oder Anweisungen von Installationen oder der Nutzung der Waren, wie auch der Anweisungen und Empfehlungen von Kunden und deren Kunden.

13.4 Die Produkte bleiben im Risiko und auf Gefahr der Kunden, auch wenn NAF Wartungsarbeiten etc. daran durchführt, außer es handelt sich um
Tätigkeiten aus einer Mängelanzeige heraus.

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Artikel 14. Haftung und Garantie
14.1 NAF ist nie für irgendeinen indirekten Schaden beim Kunden oder einer dritten Partei, einschließlich immateriellen Schadens, der Gesellschaft
oder eines Umweltschadens, verantwortlich.

14.2 Die Haftung von NAF gegenüber dem Kunden für Schäden (Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen), beschränkt sich auf betreffende
Vertragssumme (ausschließliche MWST.), maximiert die in der Haftpflichtversicherung festgelegten Summe. Falls auf keine Vertragssumme hingewiesen werden kann, wird Haftung von NAF auf die in der Haftpflichtversicherung angegebene Summe beschränkt. 

14.3 Die Haftungsbeschränkung in Part 1 und 2 bleiben zu berücksichtigen insoweit Beschädigungen durch auf Grund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NAF oder seinen leitenden Angestellten erfolgt oder zwingend NAF durch das Produkthaftungsgesetz vorgegeben ist.

14.4 Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NAF oder deren leitenden Angestellten, wird der Kunde NAF vor Forderungen Dritter schützen unabhängig der Ursache außer der Entschädigung für Beschädigungen, Kosten oder Anteile in Verbindung mit dem Produkt und/oder der Folge außerhalb der Produktnutzung, außer der Kunde kann nicht vernünftig einen Fehler in Beziehung zu der Beschädigung vorweisen.

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Artikel 15. Pflichten und Verantwortung des Kunden
15.1 Der Kunde ist verantwortlich, dass alle von NAF benötigten Informationen für die Aktivitäten rechtzeitig, komplett und korrekt NAF zur Verfügung gestellt werden.

15.2 Der Kunde wird weder alle angebrachten Markierungen und/oder Kennzeichnungen entfernen oder unkenntlich machen.

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Artikel 16. Rücktritt

16.1 Bei Insolvenz, Bankrott, Beendigung oder Liquidierung der Gesellschaft des Kunden werden sich alle Vereinbarungen mit dem Kunden auflösen, außer wenn NAF den Kunde in einem angemessenen Zeitraum (in vorkommenden Rechtsfällen den Direktor oder Verwalter) informiert, die Einhaltung der betreffenden Vereinbarungen aufrecht zu erhalten, ist NAF in diesen Fällen befugt ohne vorherige Prüfung:

(a) Die Realisation der betreffenden Vereinbarungen zu verschieben
bis genügend Gewissheit, und/oder
(b) Alle möglichen Verpflichtungen an den Kunden zu übertragen.
Die eine und anderen enthaltenen Rechte NAF`s in der Vereinbarung mit
dem Kunden und ohne NAF beinhaltet irgendeine Entschädigung.

16.2 Für den Fall, dass der Kunde nicht vollständig oder rechtzeitig bezahlt oder nicht rechtzeitig seine Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erfüllt, ist der Kunde in Verzug und NAF berechtigt ohne Prüfung der Richtigkeit oder rechtlicher Intervention:

(a) Die Ausführung der Vereinbarung zu verschieben bis eine zu
bestimmende Sicherheit der Zahlung vorliegt und/oder
(b) Die Vereinbarung und zusammenhängende Vereinbarungen teilweise oder komplett aufzuheben; eine oder weitere Rechte inkl. Dritter von NAF werden bei der
festzulegenden Entschädigung berücksichtigt.

16.3 Für den Fall eines Ereignisses gemäß Teil 1 oder 2, beziehungsweise aller Anforderungen von NAF gegen den Kunden zu den betreffenden Vereinbarungen, sind sofort beanspruchbar und NAF ist berechtigt die betreffenden Produkte zurückzunehmen. In diesem Fall hat NAF und seine Helfer Zutritt zu dem Grundstück und der Gebäude des Kunden, um die Produkte abzuholen. Der Kunde ist verpflichtet die notwendigen Maßnahmen einzuleiten damit NAF seine Rechte durchsetzen kann.

16.4 Der Gegenstand zur Angemessenheit des Verbraucherkaufes von Artikel 6:278 BW ist ausdrücklich beschränkt für den Fall, dass NAF die Vereinbarung auflöst oder anderweitig verschiebt für eine Auflösung gemäß Artikel 6:278 Teil 2 BW.

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Artikel 17. Transfer von Rechten und Pflichten
17.1 NAF ist berechtigt Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen. In diesem Fall hat NAF den Kunden zu informieren und der Kunden hat das Recht die Vereinbarung zu lösen, ohne der Geltendmachung von Schadens- und/oder Ersatzansprüchen.

17.2 Der Kunde ist nicht berechtigt Rechte und/oder Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von NAF auf Dritte zu übertragen.

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Artikel 18. Verschiebung, Aufhebung und Auflösung durch NAF
18.1 Falls NAF, aus Gründen die NAF wissen musste, in voller Verantwortung beabsichtigt zu verschieben, aufzuheben oder zu annullieren, ist NAF verpflichtet Ausgleichszahlungen zu leisten auch wenn sich später herausstellt, dass sie nicht rechtmäßig gehandelt hat. them about the consequences of that for the price and the term in which De NAF could fulfil al her other obligations which are included in the agreement. The customer is expected to agree on the performance of the
extra work and the to that linked costs and consequences, unless the customer objects to that within 8 days in writing to De NAF. De NAF can wait with the realization of the extra work until the customer assigns De NAF in writing.

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Artikel 19. Service

19.1 Dieser Artikel enthält spezielle Definitionen für von NAF ausgeführte Servicearbeiten für den Kunden. Soweit es vorkommt, haben Widersprüche
in diesem Artikel Priorität vor anderen Ausführungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

19.2 NAF garantiert:
(a) Die von NAF oder in ihrem Namen durchgeführten Arbeiten werden fachmännisch durchgeführt.
(b) Für die Durchführung der Vereinbarung durch NAF werden Mitarbeiter eingesetzt die eine entsprechende Ausbildung haben.

19.3 Wenn es durch den vereinbarten Service nötig ist, hat der Kunde jederzeit freien Zugang zu allen bei NAF verfügbaren Mittel und Anlagen. 

19.4 Falls es sich herausstellt, dass der Service nicht oder teilweise nicht durchgeführt werden kann auf Grund von Umständen die NAF nicht zu  vertreten hat, werden die Kosten gemäß den gültigen Sätzen von NAF an den Kunden berechnet.

19.5 Falls der Preis nach tatsächlichem Aufwand ermittelt wird, können alle Zeiten für den Service, inklusive Reisezeiten, Materialkosten etc. berechnet
werden. In diesem Fall werden alle Zeiten auf der Rechnung ausgewiesen.

19.6 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vertragssumme wiefolgt berechnet:
(a) 30% bei Auftragserteilung;
(b) 50% bei Beginn der Aktivitäten;
(c) 20% bei der ersten Lieferung von Ergebnissen der vereinbarten Aktivitäten oder einer früheren Erklärung.

19.7 Falls der Kunde vom Ursprung abweichende Ergänzungen oder Änderungen wünscht die einen Mehraufwand bei NAF verursachen, werden diese zusätzlich dem Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn ein Festpreis vereinbart wurde.

19.8 Falls NAF der Meinung ist, dass Mehrarbeit und Mehrkosten entstehen, wird der Kunde über die Konsequenzen informiert. Vom Kunden wird erwartet, das er zu den erwarteten Mehrarbeiten und Mehrkosten sowie anderer Konsequenzen innerhalb 8 Tagen schriftlich Stellung nimmt. NAF kann die mit der Umsetzung der Zusatzarbeiten warten bis der Kunde NAF schriftlich informiert.

19.9 Der Kunde wird NAF freien Zugang verschaffen um die vereinbarten Tätigkeiten ausüben zu können und ebenso die benötigten Mittel und Einrichtungen kostenfrei zu Verfügung stellen.

19.10 Um den Service zu leisten muss NAF in der Lage sein kosmetische oder chemische Flüssigkeiten zu füllen und zu verschließen. Der Kunde liefert die Flüssigfüllung. NAF übernimmt keine Verantwortung für die Qualität der Flüssigkeit. Pharmazeutische und/oder medizinische Präparate werden durch NAF nicht gefüllt.

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Artikel 20. Gerichtsstand

20.1 Diese Bedingungen und alle Vereinbarungen unterliegen holländischem Recht. In Verbindung mit der Vereinbarung gemäß Artikel 6: 247 Teil 2 BW der explizit bestimmt ist in Sektion 3 Titel 5 des Buches 6 BW ist die Vollstreckung ausgenommen. 

20.2 Dritte sind nicht integriert in die Vereinbarungen zwischen NAF und dem Kunden. Artikel 6:254 Teil 1 BW wird nicht angewandt. 

20.3 Falls die Bedingungen in internationalen Kundenbeziehungen angewandt werden, wird der Kunde NAF informieren welche Definitionen dieser Bedingungen in dem Land des Kunden nicht anwendbar sind. Nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung durch NAF , wird NAF die notwendigen Kosten für eine Untersuchung übernehmen. Der Kunde wird, soweit er gemäß Satz 1 dieses Teiles erklärt, die Definitionen und Sicherheit für NAF aufrecht erhalten.

20.4 Soweit es nicht durch nationale oder internationale Rechte vorgeschrieben ist, werden alle Unstimmigkeiten zwischen den Parteien vor einem Richter des Gerichtes Arnheim, basierend auf den nationalen und internationalen Rechten, verhandelt.

20.5 Dies ist angemessen für: (a) Die Vereinbarung muss die Gesetze des internationalen “Roerende Lichamelijke Zaken” d.d. 01.07.1964;einhalten (b) Alles auf dieser Basis dieser Vereinbarung unterliegt nicht der Gesetzgebung irgend eines Landes und der Wiener Einkaufsbestimmungen von 1980 (CISG);

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Artikel 21. Schlußbestimmung

21.1 Falls eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein sollte, behalten die anderen Bedingungen ihre Gültigkeit. An Stelle des der ungültigen Bedingungen tritt die Vereinbarung in Kraft auf die sich die Partien als nächste geeinigt hätten.

21.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hingelegt am 22 Januar 2004 im “Griffie van de Arrondissementsrechtbank te Arnhem”unter der Nummer 2004/3 und sind für die Unterzeichnung von Vereinbarungen einsehbar oder können auf Anfrage kostenfrei zugesandt
werden.

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Kontakt

NAFVSM B.V.
Fabrik Nimwegen

Marialaan 108
6541 RP, Nimwegen
Die Niederlande

E: info.nl@naf-vsm.com
T: +31 (0)24 377 4670

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